Lünen. Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag findet voraussichtlich am 23. Februar 2025 statt. Die Stadt Lünen ist dabei auf die Unterstützung zahlreicher Wahlhelferinnen und Wahlhelfer angewiesen.
Die Aufgaben der Wahlhelfenden umfassen die Prüfung der Wahlberechtigung, die Ausgabe von Stimmzetteln, die Beantwortung von Fragen der Wählenden sowie die Überwachung der ordnungsgemäßen Stimmabgabe. Nach Schließung der Wahllokale um 18 Uhr zählt der Wahlvorstand die Stimmen aus. Auch bei der Briefwahlauszählung werden Helfende benötigt. Wahlhelfende benötigen keine besonderen Vorkenntnisse. Sie müssen jedoch selbst wahlberechtigt sein, das heißt mindestens 18 Jahre alt sein, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Alle Wahlhelfenden erhalten vorab eine schriftliche Berufung mit Informationen zu Einsatzort und Aufgabenbereich.
Wünsche zum Einsatzort können bei der Anmeldung angegeben werden und werden, sofern möglich, berücksichtigt. Es besteht außerdem die Möglichkeit, gemeinsam mit einer anderen Person eingesetzt zu werden, sofern dies bei der Anmeldung vermerkt wird. Interessierte können sich online unter www.luenen.de/wahlhelfer registrieren. Eine Anmeldung ist auch telefonisch unter 02306 104-1442 oder per E-Mail an wahlhelfende@luenen.de möglich. Dabei sollten Name, Geburtsdatum und Adresse angegeben werden.
Alle Wahlhelfenden erhalten für ihre ehrenamtliche Tätigkeit ein sogenanntes Erfrischungsgeld. Es dient am Wahltag als Aufwandsentschädigung für entstandene Verpflegungs- und Reisekosten. Das Erfrischungsgeld ist gestaffelt: Wahlhelfende, die im Urnenwahlvorstand tätig sind, erhalten 70 Euro Erfrischungsgeld. Für Wahlhelfende, die bei der Briefwahl unterstützen, beträgt das Erfrischungsgeld 50 Euro.
Weitere Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen sind auf der Seite www.luenen.de/bundestagswahl abrufbar.