Lünen. Die Stadt Lünen informiert darüber, dass die Zahlbeträge für den Unterhaltsvorschuss ab Januar 2025 vorläufig berechnet und angewiesen werden. Grund hierfür ist die noch ausstehende Entscheidung des Bundestags über das sogenannte Steuerfortentwicklungsgesetz und die darin enthaltene Kindergelderhöhung. Politik und Verwaltung

Da die Zahlungen für Januar 2025 zeitnah erfolgen müssen und der finale Beschluss bislang nicht vorliegt, werden die Leistungen zunächst auf Basis der aktuellen Gesetzeslage berechnet. Das Kindergeld wird in Höhe von 250 Euro angerechnet. Entsprechend ergeben sich vorläufig folgende Zahlbeträge nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG):

  • 1. Altersstufe (0–5 Jahre): 232 Euro
  • 2. Altersstufe (6–11 Jahre): 304 Euro
  • 3. Altersstufe (12–17 Jahre): 399 Euro

Sollte der Bundestag das Kindergeld rückwirkend zum 1. Januar 2025 erhöhen, wird der Unterhaltsvorschuss nachträglich entsprechend angepasst. Die Zahlungen erfolgen daher vorbehaltlich möglicher Änderungen.

Quelle: Stadt Lünen