Lünen. Die Stadt Lünen verschickt am 30. Januar rund 25.800 Bescheide für die Abfallbeseitigungsgebühren und die Grundsteuer. Zur Einsparung von Papier- und Portokosten werden diese Abgaben in einem gemeinsamen Bescheid aufgeführt. In Einzelfällen können jedoch mehrere Briefsendungen pro Haushalt eingehen. Dies ist durch die automatisierte Erstellung der Bescheide bedingt und lässt sich leider nicht vermeiden.
Für die Hundesteuer 2025 hat der Rat der Stadt Lünen keine Änderungen der Steuersätze beschlossen. Bereits versandte Dauerbescheide bleiben weiterhin gültig, und die darauf vermerkten Zahlungstermine und -beträge sind zu beachten. Ein erneuter Versand von Jahresbescheiden für bereits veranlagte Fälle erfolgt nicht.
Eigentumswechsel, Änderungen der Abfallbehälter oder sonstige Änderungen, die dem Team Steuern nach dem 20. Dezember 2024 bekannt gegeben worden sind, können aus technischen Gründen nicht mehr in den Jahresbescheiden berücksichtigt werden. Entsprechende Änderungsbescheide werden zeitnah versendet.
Aktuell finden noch Beratungen über die Einführung sogenannter differenzierter Hebesätze für die Grundsteuer statt. Der Rat der Stadt Lünen wird in seiner Sitzung am 6. März 2025 eine Entscheidung hierzu treffen. Sollte eine Anpassung beschlossen werden, erhalten betroffene Eigentümer bis zum 30. Juni 2025 einen Änderungsbescheid für die Grundsteuer B, der rückwirkend zum 1. Januar 2025 gilt. Für Wohngrundstücke könnte ein abweichender Hebesatz im Vergleich zu Nichtwohngrundstücken gelten. Bereits zu viel gezahlte Grundsteuerbeträge werden erstattet oder mit zukünftigen Forderungen verrechnet.
Für Rückfragen steht das Team Steuern der Stadt Lünen per E-Mail unter steuerabteilung@luenen.de zur Verfügung.
Quelle: Stadt Lünen