Lünen. Das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen hat die beiden Anträge auf Zulassung einer Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zur Rechtmäßigkeit zweier Bürgerentscheide abgelehnt. Mit seinen Beschlüssen vom 13. Januar 2025 folgt der 15. Senat vollumfänglich der Auffassung der Stadt Lünen. Die Durchführung der beiden Bürgerentscheide zu den geplanten Gewerbegebieten Derner Straße und Klöters Feld ist demnach rechtmäßig erfolgt.

In seiner Begründung erklärt das OVG, dass seitens der Stadt Lünen weder ein Verstoß gegen die Durchführungsverordnung für Bürgerentscheide noch eine ermessensfehlerhafte Festlegung der Abstimmungslokale vorgenommen worden ist. Das OVG bestätigt vielmehr die Sicht der Stadt Lünen, dass diesbezüglich eine Gestaltungsfreiheit der Kommune vorliegt, die hier im Hinblick auf Ort und Zahl der Abstimmungslokale weder willkürlich noch sachfremd ausgeübt wurde. Darüber hinaus führt das OVG aus, dass kein Anspruch auf eine bestimmte, aus Sicht der Kläger zweckmäßige oder gar „optimierte“ Verfahrensgestaltung besteht.

Die Stadt Lünen begrüßt die Entscheidung des OVG, durch die beide Urteile des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 25. August 2023 nun endgültig rechtskräftig sind. Damit besteht auch finale Sicherheit sowohl für die städtische Planung als auch für interessierte Investoren, die in den beiden Gewerbegebieten aktiv werden wollen. Die bisherigen Planungen können fortgeführt werden, sie waren durch das Gerichtsverfahrungen ohnehin nicht berührt worden.

Die Stadt Lünen dankt allen Kolleginnen und Kollegen sowie allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern, die an der rechtmäßigen Planung, Durchführung und Auswertung der beiden Bürgerentscheide beteiligt waren.

 

Quelle: Stadt Lünen