Lünen. Auch wenn Ostern noch einige Wochen entfernt ist, weist die Stadt Lünen bereits jetzt auf die Frist zur Anmeldung von Osterfeuern hin. Wer ein Osterfeuer veranstalten möchte, muss es spätestens bis zum 6. April bei der Ordnungsbehörde anmelden.

Die Anmeldung muss Informationen zum Veranstalter, eine volljährige verantwortliche Aufsichtsperson mit Mobilfunknummer sowie genaue Angaben zu Ort, Zeitpunkt und Art des Brennmaterials enthalten. Ein Lageplan ist ebenfalls erforderlich.

Seit dem 1. Januar 2010 sind die Vorschriften für Osterfeuer in einer ordnungsbehördlichen Verordnung festgelegt. Demnach dürfen nur örtliche Glaubensgemeinschaften, Vereine, Parteien und Siedlungsgemeinschaften ein Osterfeuer im Rahmen einer öffentlichen, für jedermann zugänglichen Veranstaltung durchführen. Das Abbrennen ist ausschließlich am Ostersamstag, Ostersonntag oder Ostermontag zwischen 16 und 24 Uhr gestattet.

Für die Sicherheit sind Mindestabstände zu Gebäuden, Verkehrsflächen und Naturschutzgebieten einzuhalten. Zu Wohngebäuden beträgt der Mindestabstand 25 Meter, zu Waldflächen 100 Meter. Es dürfen ausschließlich trockene pflanzliche Rückstände wie Hecken- und Baumschnitt oder Schnittholz verwendet werden. Während des gesamten Abbrennens muss das Feuer von mindestens zwei Personen beaufsichtigt werden, von denen eine volljährig sein muss.

Weitere Informationen und detaillierte Regelungen sind auf der Webseite der Stadt Lünen unter www.luenen.de/osterfeuer abrufbar. Rückfragen beantwortet Martin Tamsel vom Team Ordnungsangelegenheiten unter der Telefonnummer 02306 104-1728.

Quelle: Stadt Lünen