Lünen. Die Stadt Lünen als Trägerin des Kommunalfriedhofs Lünen-Niederaden informiert darüber, dass das Reihengrabfeld im Abschnitt VI, Feld 3, Grabnummern 1 bis 23 sowie 40 bis 46 (ausgenommen Grabstelle Nr. 43) zum 7. Januar 2026 aufgehoben wird. Die gesetzliche Ruhezeit von 25 Jahren ist dann abgelaufen.

Angehörige, die eine eigenständige Entfernung von Aufwuchs oder Grabmalen vornehmen möchten, werden gebeten, sich frühzeitig mit dem Friedhofspersonal des Kommunalfriedhofs Lünen-Süd unter der Mobilnummer 0151 15014291 in Verbindung zu setzen.

Ab dem 8. Januar 2026 gehen die Nutzungsrechte an die Stadt Lünen zurück. In der Folge werden die betroffenen Grabstellen eingeebnet und vorhandene Grabmale sowie sonstige bauliche Anlagen entfernt.

 

Quelle: Stadt Lünen