Lünen. Die Stadtverwaltung Lünen weist frühzeitig auf die geltenden Bestimmungen für das Abbrennen von Osterfeuern hin. Da die Feiertage in diesem Jahr auf Anfang April fallen, endet die Frist zur Anzeige der Feuer bei der Ordnungsbehörde bereits am 22. März. 
Grundlage bildet die ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Lünen, die örtlichen Glaubensgemeinschaften, Vereinen, Parteien und Siedlungsgemeinschaften die Durchführung von Osterfeuern erlaubt, sofern es sich um öffentliche und für jedermann zugängliche Veranstaltungen handelt. Das Abbrennen ist am Karsamstag, Ostersonntag oder Ostermontag im Zeitraum zwischen 16 und 24 Uhr zulässig. In diesem Jahr betrifft das die Tage vom 4. bis zum 6. April.
Schriftliche Anzeige erforderlich
Veranstalter müssen das Feuer spätestens zwei Wochen vor Ostersonntag schriftlich bei der Ordnungsbehörde anzeigen. Die Anmeldung muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Veranstalters
- Name und Mobilfunknummer einer volljährigen verantwortlichen Aufsichtsperson
- genaue Angaben zu Ort und Zeitpunkt des Osterfeuers unter Beifügung eines Lageplans sowie zur Art und Menge des Brennmaterials
Sicherheitsabstände und Brennmaterial
Bei der Standortwahl sind Gefahren und Belästigungen durch Rauch oder Funkenflug auszuschließen. Zu Gebäuden, Verkehrswegen (inklusive Bahngleisen), Versorgungsleitungen und Vegetation ist ein Mindestabstand von 25 Metern einzuhalten, zu Waldflächen und Naturschutzgebieten 100 Meter.
Befinden sich Wohngebäude in der Nähe, gelten gestaffelte Höchstmengen je nach Abstand zum Feuer:
- 5 m³ bei einem Abstand zwischen 25 m und 30 m
- 10 m³ bei einem Abstand zwischen 30 m und 40 m
- 20 m³ bei einem Abstand zwischen 40 m und 50 m
- 40 m³ bei einem Abstand zwischen 50 m und 75 m
- 60 m³ bei einem Abstand zwischen 75 m und 100 m
Tierschutz beachten
Als Brennmaterial dürfen ausschließlich trockene pflanzliche Rückstände wie Hecken- und Baumschnitt verwendet werden; zum Anzünden dienen nur Stroh oder Reisig. Zum Schutz von Kleintieren darf das Material frühestens 14 Tage vor dem Termin zusammengetragen werden und muss am Veranstaltungstag vor dem Anzünden umgeschichtet werden.
Zwei Personen, davon eine volljährig, müssen das Feuer bis zum vollständigen Erlöschen von Glut und Flammen beaufsichtigen. Ausreichende Löschmittel sind bereitzuhalten.
Für Rückfragen steht Martin Tamsel vom Team Ordnungsangelegenheiten unter der Telefonnummer 02306 104-1728 zur Verfügung.
Quelle: Stadt Lünen