Bürgerentscheide rechtmäßig: Stadt Lünen begrüßt Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts
Lünen. Das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen hat die beiden Anträge auf Zulassung einer Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zur Rechtmäßigkeit zweier Bürgerentscheide abgelehnt. Mit seinen Beschlüssen vom 13. Januar…