Andreas Buschjost und Daniela Fiege von SAL

Wie bereits berichtet, hat das Oberverwaltungsgericht seine Rechtsprechung zur Abwassergebührenberechnung geändert und einem Kläger gegen die Stadt Oer Erkenschwick Recht gegeben. Mittlerweile hat die beklagte Stadt Rechtsmittel eingelegt und das Urteil ist noch nicht bestandskräftig.

Was bedeutet das für die Abwassergebühren in Lünen?

Dies haben wir mit Daniela Fiege (Vorstand SAL) und Andreas Buschjost (Sachgebietsleitung Finanzen, Organisation, Recht) besprochen. Wir haben hier die wichtigsten Punkte zusammengefasst.

  1. Die Jahre vor 2021 sind davon nicht betroffen. Die Gebührenbescheide des SAL sind rechtskräftig.
  2. Im laufenden Jahr 2022 müssen die Gebührenzahlenden nicht aktiv werden. Da der SAL mit Vorauszahlungen arbeitet und erst nach Jahresende den tatsächlichen Verbrauch abrechnet, ergehen die Gebührenbescheide erst im Jahr 2023 für das Verbrauchsjahr 2022.
  3. Zur Zeit muss der SAL doppelt planen. Zum einen mit dem aktuell gültigen „alten“ Regelwerk, zum anderen, sollte das Urteil rechtskräftig werden, müssen die Gebührenberechnungen natürlich angepasst werden.
  4. Wenn das Urteil rechtskräftig ist, wird es eine (deutliche) Senkung der Gebühren geben.

Dementsprechend muss ein neuer Wirtschaftsplan erstellt werden. Dieser wird wahrscheinlich im Oktober 2022 seitens SAL vorgestellt.

Es bleibt natürlich die Frage, inwieweit die Stadt Lünen mit etwaigen Mindereinnahmen umgeht.

Abschließend wies Frau Fiege noch daraufhin, dass der SAL den Bürgerinnen und Bürgern in allen Belangen zum Abwasser mit Rat und Tat zur Seite steht. Wenn Sie also eine Beratung wünschen, wenden Sie sich bitte an: Stadtbetrieb Abwasserbeseitigung Lünen AöR – Die Abwasserberater (abwasser-luenen.de)

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