Zwei Entscheidungen sind am 11. Dezember zu treffen. Die Stadt Lünen stellt für die Bürgerentscheide ein Abstimmungsheft zur Verfügung. Dieses enthält weitere Informationen u. a. über den Ablauf der Abstimmung, eine Erläuterung des Verfahrens der Stimmabgabe durch Brief und die Begründungstexte der Bürgerbegehren

Lünen. In diesen Tagen erhalten insgesamt 65.498 Lünerinnen und Lüner – das sind alle Kommunalwahlberechtigten – Wahlbenachrichtigungen für zwei Bürgerentscheide, die am Sonntag, 11. Dezember, zwischen 8 und 18 Uhr stattfinden werden. Einwohnerinnen und Einwohner der Lippestadt können darüber abstimmen, ob die Planungen für die beiden Gewerbegebiete „Klöters Feld“ und „Derner Straße“ fortgesetzt oder beendet werden.

Beide geplanten Gewerbegebiete befinden sich im Süden Lünens an der Grenze zu Dortmund. Im direkten Umfeld befinden sich die Dortmunder Mülldeponie und die Autobahn 2. Der Rat der Stadt Lünen hatte sich zuletzt für eine Umwandlung der Ackerflächen in moderne Gewerbegebiete ausgesprochen. Durch die Einreichung von Unterschriften – initiiert durch eine Bürgerinitiative – werden Bürgerinnen und Bürger aus Lünen nun zur Wahlurne gerufen. In insgesamt 16 Wahllokalen können Lünerinnen und Lüner im Dezember ihre Stimme abgeben – das eigene Lokal ist auf der Wahlbenachrichtigung zu finden.

Wer schon früher wählen möchte oder am Wahltag verhindert ist, kann ab sofort per Brief wählen. Die Unterlagen können unter www.luenen.de/wahlschein beantragt werden. Unter www.luenen.de/wahlen sind alle weiteren Informationen – unter anderem zur Beantragung per Post – zu finden.

Alternativ ist eine Wahl montags, dienstags und freitags von 8 bis 12:30 Uhr und donnerstags von 8 bis 18 Uhr im Briefabstimmungsbüro im Rathaus (1. OG, Sitzungssaal 2) möglich. Am 9. Dezember – dem Freitag vor der Abstimmung – kann von 8 bis 18 Uhr gewählt werden. Ein Personalausweis oder ein Reisepass muss mitgebracht werden.

Beim Bürgerentscheid wird es in beiden Fällen die Möglichkeit geben, mit „Ja“ oder „Nein“ zu stimmen. Ein „Ja“ bedeutet den Abbruch der Planungen. Eine Entscheidung ist herbeigeführt, wenn eine Mehrheit mit „Ja“ bzw. „Nein“ stimmt. Die Mehrheit muss mindestens 15 Prozent der Wahlberechtigten betragen. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit „Nein“ beantwortet.

Viele weitere Informationen – inklusive Stimmempfehlungen der Fraktionen – finden Interessierte unter www.luenen.de/abstimmungsheft.

 

Text/Foto: Stadt Lünen

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