Lünen. Aus aktuellem Anlass informiert die Stadt Lünen darüber, dass Zebrastreifen auch ohne „Zebrastreifen“-Schild beachtet werden müssen. Hintergrund ist der neue Kreisverkehr auf der Brambauerstraße. Aufmerksame Bürgerinnen und Bürger haben als Folge dessen bei der Verwaltung nachgefragt.
Der neue Kreisverkehr in Brambauer ist mit dem Schild „Vorfahrt gewähren“ und dem Schild „Kreisverkehr“ beschildert. Das bekannte „Zebrastreifen“-Schild gibt es nicht. Dennoch ist zu Fuß Gehenden Vorrang zu gewähren. Denn: Der Zebrastreifen bzw. die Streifen selbst sind das Verkehrszeichen (Zeichen 293), die die Einhaltung der Regeln aus § 26 der Straßenverkehrsordnung „Fußgängerüberweg“ vorschreiben.
Hinzu kommt, dass es sich bei dem Kreisverkehr aufgrund der vorhandenen Beschilderung („Vorfahrt gewähren“ und „Kreisverkehr“) um eine sogenannte „wartepflichtige Zufahrt“ handelt. Grundsätzlich haben zu Fuß Gehende mit und ohne Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) in diesem Fall Vorrang gegenüber aus dem Kreisverkehr ein- und ausfahrenden Fahrzeugen. Ein zusätzliches „Zebrastreifen“-Schild ist deshalb nicht nötig.