Lünen. Die Stadt Lünen sucht noch bis Ende Mai eine neue Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 2, zu dem das Geistviertel, Lippholthausen, Stadtmitte, Wethmar und Teile von Nordlünen gehören. Das Amt eignet sich für alle, die sich gerne ehrenamtlich engagieren wollen und dazu bereit sind, in Streitfällen als neutrale Person zu vermitteln.

Nach dem Gesetz über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes NRW sind Schiedsleute in bestimmten Fällen zur gütlichen Beilegung von Strafverfahren und bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten tätig. Es handelt sich dabei um eine ehrenamtliche Tätigkeit, für die es keine Vergütung, sondern eine Aufwandsentschädigung gibt. Die Schiedsperson wird vom Rat der Stadt Lünen für eine fünfjährige Amtsperiode gewählt und nach der Wahl von der Leitung des Amtsgerichts Lünen bestätigt und vereidigt.

Personen, die im Schiedsamtsbezirk wohnen, zwischen 25 und 75 Jahre alt sind, in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen, können sich zur Wahl stellen. Von Vorteil ist es, wenn Bewerber eigene Räumlichkeiten für die Ausübung des Schiedsamtes haben.

Interessierte werden gebeten, ihre Bewerbungen bis spätestens 31. Mai 2023 an die Rechtsabteilung der Stadt Lünen per Post oder per E-Mail zu senden. Folgende Angaben zur Person sind erforderlich:

 

  • Vorname und Familienname, ggfls. Geburtsname
  • Anschrift
  • Geburtstag und Geburtsort
  • Staatsangehörigkeit
  • Beruf
  • Telefonnummer
  • E-Mail-Adresse

Zusätzlich sollten Bewerber begründen, warum sie aus ihrer Sicht für das Amt der Schiedsperson geeignet sind. Bei weiteren Fragen stehen Svenja Schwiermann und Gülsüm Ak aus der Rechtsabteilung telefonisch unter 02306 104-1414 bzw. 02306 104-1584 zur Verfügung.

Bewerbungen per Post an Stadtverwaltung Lünen, Rechtsabteilung, Willy-Brandt-Platz 1, 44532 Lünen oder per Email an rechtsabteilung@luenen.de.

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