Lünen. Die Stadt Lünen sieht sich mit unvorhergesehenen Mehrkosten für das Haushaltsjahr 2024 konfrontiert: Wie Stadtkämmerer Dr. André Jethon mitteilt, müssen zusätzlich 6,5 Millionen Euro für Pensionsrückstellungen berücksichtigt werden. „Dieser Mehraufwand war im Rahmen der Haushaltsplanung 2024 nicht absehbar“, so Jethon. Mehr noch: „Stand heute zeichnet sich ab, dass ohne Verfügungsbeschränkungen dieser Bedarf nicht kompensiert werden kann.“

Der Stadtkämmerer hat sich deshalb dazu entschlossen, die Notbremse zu ziehen und mit sofortiger Wirkung eine haushaltswirtschaftliche Sperre für die Stadtverwaltung auszusprechen. „Im Rahmen dieser Sperre ist nun alles zu unternehmen, um einen möglichen Jahresfehlbetrag 2024 so gering wie möglich zu halten, und um das ohnehin geringe Eigenkapital der Stadt zu schützen.“ Dies geschehe auch mit Blick auf die kommenden Haushaltsjahre, die für die Kämmerei ohnehin aufgrund der angespannten finanziellen Situation schwierig zu kalkulieren sind.

 

Zum Hintergrund

Die Stadt Lünen ist gesetzlich verpflichtet, ausreichende Rückstellungen für die Pensionsansprüche ihrer verbeamteten Beschäftigten zu bilden. Die Veranschlagung der jährlichen Summe für diesen Aufwand richtet sich nach einem renommierten Gutachten, in dem nun die Prognose für die Stadt Lünen innerhalb kurzer Zeit nach oben korrigiert worden ist. „Das Problem betrifft aber auch viele andere Kommunen in NRW“, betont André Jethon. Aufgrund von zu berücksichtigenden Besoldungsanpassungen und neuer Berechnungen sind nun höhere Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen notwendig. Obwohl dieser zusätzliche Finanzbedarf keine Nachtragssatzung erfordert, wie sie in der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beschrieben wird, stellt er laut Dr. Jethon doch eine erhebliche Belastung für den städtischen Haushalt dar. Die nun ausgesprochene Haushaltssperre soll deshalb die finanzielle Stabilität der Stadt Lünen sichern.

Konkrete Folgen

Die Haushaltssperre bedeutet, dass die Stadt Lünen ab sofort nur noch unbedingt notwendige Ausgaben tätigen darf.

  1. Eingeschränkte Ausgaben: Nur solche Ausgaben, für die vor dem 29. August 2024 eine rechtliche Verpflichtung eingegangen worden ist oder die zur Erfüllung dringend notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind, dürfen noch getätigt werden.
  1. Fortsetzung laufender Projekte: Bereits begonnene Bauprojekte, Beschaffungen und Investitionen dürfen weitergeführt werden, jedoch nur, wenn sie bereits über die Planungsphase hinaus fortgeschritten sind. Auch Ausschreibungen, die bereits veröffentlicht wurden, können abgeschlossen werden.
  1. Einschränkung von Übertragungen: Haushaltsmittel, die aus dem Jahr 2023 in das Jahr 2024 übertragen wurden, reduzieren das laufende Budget.
  1. Einstellungssperre: Frei werdende Stellen werden bis zum Jahresende nicht neu besetzt. Ausnahme: Wenn ein Einstellungsverfahren bereits begonnen hat, darf es abgeschlossen werden. In diesen Fällen sind auch Ernennungen, Einstellungen und Beförderungen weiterhin möglich.

Von der Haushaltssperre ausgenommen sind Ausgaben, die überwiegend durch Gebühren oder Fördermittel gedeckt sind. Sollte es trotz der strengen Vorgaben notwendig sein, über die gesperrten Beträge hinaus Mittel zu verwenden, muss dies vom Kämmerer genehmigt werden.

Ausblick

Die aktuellen Entwicklungen bestätigen die Befürchtungen, die Lünens Stadtkämmerer schon des Öfteren zum Ausdruck gebracht hat: „Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen werden vom Staat im Stich gelassen. Anstatt echte Hilfe in Form von Entlastungen über einen Altschuldenschnitt oder eine Beteiligung beispielsweise an den Eingliederungshilfen für Menschen mit wesentlichen Behinderungen zu leisten, zögern Berlin und Düsseldorf mit konkreten Zusagen, oder, noch schlimmer: Sie schweigen komplett. Wir müssen in Deutschland endlich den Mut aufbringen, über die Ausprägung und Finanzierung unseres Sozialstaates offen und kritisch nachzudenken. Es kann gesamtgesellschaftlich weder sein, die kommunale Ebene einseitig mit Sozialausgaben zu belasten, noch dass das steuerliche Gemeinwesen insgesamt Leistungen finanziert, bei denen man sich fragen muss, wo eigentlich die individuelle Verantwortung des Einzelnen bleibt.“ Für André Jethon ist klar, dass die mittlerweile als „Lüner Weckruf“ in die Fachöffentlichkeit eingegangene Botschaft der Fachtagung „Lüner Gespräche“ im April 2024 nun endlich durch Bundes- und Landesregierung in Taten umgesetzt werden muss: „Wenn hier nicht bald konkrete, echte Hilfe für die Kommunen kommt, dann sehe ich nicht nur für Lünen schwarz.“

Quelle: Stadt Lünen