Lünen. Wer in Lünen am 15. Mai bei der Landtagswahl wählen möchte, muss mit der richtigen Adresse im sogenannten Wählerverzeichnis stehen. Das Verzeichnis wird am 3. April erstellt. Politik und Verwaltung

                                                      

Lünerinnen und Lüner sind dort allerdings nur dann korrekt eingetragen, wenn sie sich ordnungsgemäß in Lünen an- oder umgemeldet haben. Die Stadt Lünen wendet sich daher jetzt an alle Bürgerinnen und Bürger, die in letzter Zeit nach Lünen gezogen oder innerhalb Lünens umgezogen sind: Sie sollen sich im Vorfeld der Wahlen möglichst noch an- oder ummelden.

 

In das Wählerverzeichnis aufgenommen werden alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in NRW wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

 

Das Bürgerbüro schaltet werktags um 8 Uhr (donnerstags um 9 Uhr) neue Termine frei. Darüber hinaus können sich Bürgerinnen und Bürger telefonisch unter der 02306 104- 2030 oder per E-Mail buergerbuero@luenen.de an das Bürgerbüro wenden, wenn online kein passender Termin mehr frei ist. Wer in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden möchte, sollte am Telefon deutlich machen, dass ein Termin in einer Meldeangelegenheit benötigt wird.

 

Unter www.luenen.de/newsletter-landtagswahl bietet die Stadt Lünen einen kostenlosen Newsletter mit allen relevanten Informationen vor und während der NRW-Landtagswahl 2022 an.

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