Lünen. Die Stadt Lünen weist darauf hin, dass Lünerinnen und Lüner, die vom Unwetter am 14. Juli betroffen waren, Soforthilfen des Landes NRW in Anspruch nehmen können. Antragsberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Angehörige freier Berufe sowie landwirtschaftliche Betriebe. Die Anträge müssen bei der Stadt eingereicht werden.
Bislang wurden bei der Stadtverwaltung bis Donnerstag (29. Juli) rund 50 Anträge eingereicht. Die Gesamthöhe der bisher zu bewilligenden Leistungen beläuft sich auf insgesamt 105.000 Euro. Für jeden Haushalt stehen neben einem Sockelbetrag von 1.500 Euro zusätzliche 500 Euro für jede weitere Person aus dem Haushalt zur Verfügung. Insgesamt werden maximal 3.500 Euro ausgezahlt. Beim Antrag müssen geschädigte Personen erklären, dass in ihrem Haushalt ein Schaden von mindestens 5.000 Euro entstanden ist, der nach Einschätzung des Antragstellers auch nicht durch Versicherungen ersetzt wird. Neben vielen Bürgerinnen und Bürgern hat das Unwetter auch Unternehmen, Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige getroffen. Um auch ihnen zu helfen und die finanziellen Belastungen, die durch die entstandenen Schäden verursacht wurden, zu mildern, kann für jede betroffene Betriebsstätte eine Billigkeitsleistung in Höhe von 5.000 Euro abgerufen werden. Gleiches gilt für landwirtschaftliche Betriebe.
Über den Link www.land.nrw/soforthilfe erreichen Bürgerinnen und Bürger die Website der Landesregierung mit allen wichtigen Fragen und Antworten zur Soforthilfe. Außerdem können dort und auf der der Website der Stadt Lünen die benötigten Formulare herunterladen werden. Diese können per Mail an soforthilfe@luenen.de oder per Post bei der Stadtverwaltung Lünen, Willy-Brandt-Platz 1, 44532 Lünen, eingereicht werden. Die Formulare gibt es außerdem am Servicepoint im Rathaus.
Für Fragen steht das Bürgertelefon der Stadt Lünen unter der 02306 104-2020 zur Verfügung.