Lünen. Mit dem Entlastungspaket hat die Bundesregierung eine Reihe an Maßnahmen angestoßen, um die Auswirkungen der rasant gestiegenen Energiepreise in den Griff zu bekommen. Ein Teil der Teuerungen lässt sich damit abfedern, aber nicht alles.

 Kund:innen der Stadtwerke Lünen (SWL) müssen sich ab dem 1. Januar 2023 auf weitere Preisanstiege bei ihren Strom- und Erdgastarifen einstellen. Zwar werden bei den Erdgaspreisen die Entlastung über die Mehrwertsteuersenkung und der Wegfall der Gasbeschaffungsumlage voll berücksichtigt, allerdings führen die aus den bekannten wirtschaftspolitischen Gründen weiter hohen Beschaffungskosten zu Mehrkosten. Insbesondere die für die vorausschauende längerfristige Beschaffung geltenden Terminmarktpreise liegen je nach Quartalsbetrachtung für das kommende Jahr bis zum Vierfachen über den Spotmarktpreisen. Im Strombereich sorgen neben den ebenfalls hohen Beschaffungskosten gestiegene Netzentgelte (von 6,10 Cent/kWh auf 6,80 Cent/kWh netto)  für eine zusätzliche Belastung.

  • Der Arbeitspreis im Grundversorgungstarif Strom wird zum 1. Januar 2023 um 1,96 Cent/kWh brutto erhöht; der Grundpreis bleibt stabil. Bei einem Beispielhaushalt mit einem Verbrauch von 2.500 kWh/Jahr bedeutet das monatliche Mehrkosten von 4,08 Euro brutto, wovon die Netzentgelte gerundet 1,458 Euro/Monat (brutto) ausmachen.
  • Der Arbeitspreis im Grundversorgungstarif Erdgas wird zum 1. Januar 2023 um 0,98 Cent/kWh brutto erhöht; der Grundpreis bleibt stabil. Bei einem Beispielhaushalt mit einem Verbrauch von 12.000 kWh/Jahr bedeutet das monatliche Mehrkosten von 9,80 Euro brutto. Die Gasspeicherumlage und Bilanzierungsumlage machen dabei einen Anteil von 6,29 € (brutto) aus.

Entlastungsmaßnahmen

Die Maßnahmen um Erdgas- und/oder Strompreisbremse sind in den kalkulierten Tarifen ab 1. Januar 2023 noch nicht berücksichtigt. Erst Ende November ist mit einer Entscheidung des Kabinetts darüber zu rechnen. Mit der dann voraussichtlich im Dezember folgenden Gesetzesverabschiedung durch den Bundesrat wird klar sein, ab wann die jeweiligen Preisbremsen in welcher Form greifen werden.

Aktuell befindet sich die SWL im Umsetzungsprozess für die Soforthilfen, die eine Reduzierung der Dezemberabschläge für Erdgas- und Wärmekund:innen bedeuten. Wie sich die Abschlagsreduzierung konkret im Einzelnen für jede:n Kund:innen administrativ umsetzen lässt, wird derzeit erarbeitet.

Zählerablesung ab Ende November

Ab Montag, 21.11.2022 beginnt bei der SWL der Zeitraum für die jährliche Zählerablesung. Wie in den Vorjahren bittet die SWL ihre Kund:innen, die Zählerstände möglichst wieder selbst abzulesen und der SWL mitzuteilen. Die Zählerstände sind Grundlage für die Jahresrechnung 2022. Die Mitteilung der Zählerstände sollte im Laufe des Dezembers erfolgen, ansonsten werden die Zählerstände anhand der Vorjahresverbrauchswerte geschätzt.

Alle Kund:innen erhalten zur Zählerablesung in den nächsten Tagen ein Anschreiben. Das Schreiben enthält die Ablesekarte, über die die Zählerstände per Post mitgeteilt werden können. Alternativ wird über onlinebasierte Mitteilungsmöglichkeiten informiert wie dem mit dem Smartphone abscannbaren QR-Code oder dem Link zu einer für die Zählerablesung eingerichteten Internetseite. Kund:innen, die sich im SWL-Onlineportal registriert haben, können ihre Zählerstände auch dort ganz bequem eingeben.

Persönliche Beratungen nur mit Termin

Sowohl die noch nicht beschlossenen als auch die bereits beschlossenen politischen Vorgaben sorgen für eine sehr hohe Beratungsnachfrage im SWL-Kundenzentrum. „Seit Wochen arbeiten unsere Berater:innen in der Kundenberatung am Anschlag aufgrund der aktuellen und nachvollziehbaren Unsicherheit vieler Energiekunden. Der hohen telefonischen Beratungsnachfrage und der per Mail ist kaum Herr zu werden, obwohl wir zusätzliches externes Personal kurzfristig hinzugenommen haben. Daher können wir persönliche Beratungen nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung anbieten“, stimmt Linda Laukamp, Leiterin Vertrieb und Kundenbetreuung SWL-Kund:innen auf weiterhin längere Wartezeiten bei der Telefon- und E-Mail-Bearbeitung ein.

Online-Terminvergabe kommt

„Um die Nachfrage nach persönlichen Terminen zu vereinfachen und Kund:innen die momentan leider nicht zu vermeidende telefonische Warteschleife für die Terminvereinbarung zu ersparen, werden wir in Kürze einen Online-Buchungskalender auf unserer Website einführen“, kündigt Laukamp ein Upgrade im Kundenservice an. Dort lässt sich dann ganz einfach einsehen, wann Beratungstermine frei sind und welche entsprechend verbindlich gebucht werden können. Der Buchungskalender wird über die Startseite erreichbar sein.

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