Ablesungszeitraum aus prozessbedingten Gründen bereits zum 15. Dezember 2022

Lünen. Seit dem 21. November läuft der Zeitraum zur Zählerablesung. Wie in den Vorjahren sollen die Stände überwiegend selbst abgelesen und an die Stadtwerke Lünen übermittelt werden.

In diesem Jahr endet der Ablesungszeitraum aus prozessbedingten Gründen bereits zum 15. Dezember 2022. Die Stadtwerke Lünen möchten noch einmal alle Kund:innen an die Übermittlung der Zählerstände für Strom, Erdgas-, Trinkwasser- und Fernwärme erinnern, denn diese sind Grundlage für die Jahresrechnung 2022. Andernfalls werden die Zählerstände anhand der Vorjahresverbrauchswerte geschätzt.

In diesem Jahr endet der Zeitraum aus prozessbedingten Gründen bereits zum 15. Dezember 2022

Ableser nur in Sonderfällen

Alle Kund:innen sind am 21. November zur Zählerablesung angeschrieben worden. Das Schreiben enthält die Ablesekarte, über die die Zählerstände per Post mitgeteilt werden können und informiert über alternative onlinebasierte Mitteilungsmöglichkeiten. Entweder mittels QR-Code, einem Link zu einer für die Zählerablesung eingerichteten Internetseite oder direkt über das Online-Kundenportal.

Nur in äußerst reduzierter Anzahl sind Zählerableser im Stadtgebiet unterwegs, um noch fehlende Zählerstände einzuholen Sollten danach immer noch Stände fehlen, erfolgt eine Nachablesung Anfang Januar 2023.

Da es immer wieder Trittbrettfahrer gibt, die solche Aktionszeiträume für ihre Zwecke missbrauchen, sind Kund:innen angeraten, besonders umsichtig zu sein, ob und wem sie Zutritt in die Wohnung gewähren.

Wie bereits in den vergangenen Jahren sind die Ableser an ihrer einheitlich blauen Dienstkleidung sowie ihren SWL-Dienstausweisen mit Lichtbild (siehe Foto) zu erkennen. Weitere Informationen zur Ablesung erfahren Kunden telefonisch unter der Hotline 02306 / 707-3009. Im Zweifel können sich Kunden über das SWL-Kundenzentrum telefonisch unter 02306 / 707-3000 rückversichern.

Trinkwasserleitungen regelmäßig prüfen

Im Zusammenhang zur Zählerablesung, die Grundlage für die Verbrauchsabrechnung ist, weisen die Stadtwerke Lünen auf ein Thema hin, welches oft nicht im Bewusstsein der Verbraucher:innen steht: Wasserverluste durch Undichtigkeiten in der Trinkwasserinstallation können schnell hohe Kosten verursachen. Dabei kommt den Gebäudeeigentümern eine Betreiberpflicht zu, denn in der Regel sind sie als Eigentümer auch Betreiber einer Trinkwasserinstallation. D.h. sie sind für eine regelmäßige Überprüfung der Trinkwasserinstallation zuständig.

Die in den einschlägigen technischen Regelwerken aufgeführten Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an Trinkwasserinstallationen sollten durch Fachbetriebe des SHK-Handwerks ausgeführt werden. Einfache Sichtprüfungen können aber auch durch den Betreiber selbst erfolgen. Offensichtliche Mängel wie z.B. mechanische Beschädigungen, Außenkorrosion oder Undichtigkeiten lassen sich dadurch frühzeitig erkennen und können schnell durch den Fachbetrieb behoben werden.

Kostenfalle Undichtigkeiten

 Besonderes Augenmerk sollte auf die außerhalb des Gebäudes ggf. im Erdreich verlegten Teile der Trinkwasserinstallation gelegt werden. Undichtigkeiten an diesen Leitungsteilen bleiben leicht über einen längeren Zeitraum unbemerkt, da austretendes Wasser im Erdreich versickert oder über eine undichte Entwässerungsleitung abfließt. Dabei besonders problematisch: Das austretende Wasser wurde vorher über den Wasserzähler gemessen und somit wandern die Wasserverluste unbemerkt und unweigerlich in die Verbrauchsrechnung am Jahresende. Bleiben Undichtigkeiten zu lange unentdeckt, können dabei schnell Kosten von mehreren tausend Euro entstehen.

Diese Problematik tritt vermehrt dann auf, wenn Wasserzähler nicht im Gebäude, sondern in Schachtbauwerken an der Grundstücksgrenze installiert sind und die Installationsleitung vom Schachtbauwerk zum Gebäude undicht wird.

Der beste Schutz: Wasserzähler regelmäßig prüfen

Betreiber von Trinkwasserinstallationen können sich vor den hohen Kosten schützen, indem sie in regelmäßigen Abständen (z.B. monatlich) eine Sichtprüfung des Wasserzählers durchführen. Wird auf dem Grundstück kein Wasser verbraucht, sollte auch der Wasserzähler stillstehen. Kommt ein Wasserzähler im Tagesverlauf nie zum Stillstand, so ist eine unbemerkte Undichtigkeit sehr wahrscheinlich. In diesem Fall sollte ein Fachbetrieb des SHK-Handwerks mit der Überprüfung der Trinkwasserinstallation beauftragt werden.

Es wird jedoch dringend davon abgeraten, in Schachtbauwerke einzusteigen, um den Wasserzähler zu inspizieren. Ohne vorherige Sicherheitsüberprüfung durch einen Fachmann können beim Einstieg in Schachtbauwerke erhebliche Gefahren z.B. durch Absturz oder Erstickung lauern.

Bei Fragen zu diesem Thema helfen die SWL-Mitarbeiter gerne weiter.

 

Text/Bilder: Stadtwerke Lünen

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