Lünen. Lünerinnen und Lüner haben im ersten Halbjahr 2023 die Möglichkeit, sich als Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 zu bewerben. Der Rat und der Jugendhilfeausschuss der Stadt Lünen schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen, die dann am Amtsgericht Lünen und am Landgericht Dortmund als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Lünen wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, also das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Dabei können sowohl berufliche Erfahrung als auch gesellschaftliches Engagement von Vorteil sein. Jugendschöffen sollten über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.

Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter müssen Beweise würdigen, also die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Das Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung.

Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff durch das Urteil in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.

In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

Interessierte können sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen gegen Erwachsene bis zum 30. April 2023 bewerben. Dazu muss ein von der Stadt Lünen vorbereiteter Bewerbungsbogen ausgefüllt, unterschrieben und an die Stadt Lünen zurückgesendet werden – entweder als PDF-Dokument per E-Mail an rechtsabteilung@luenen.de oder per Post an die Rechtsabteilung der Stadt Lünen, Willy-Brandt-Platz 1, 44532 Lünen. Als Ansprechpartnerin steht Gülsüm Ak unter Tel. 02306 104-1584 oder per E-Mail unter guelsuem.ak.86@luenen.de zur Verfügung.

Interessierte für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bis zum 30. April 2023 als PDF per E-Mail an wjh@luenen.de oder per Post an die Stadt Lünen, Abteilung Wirtschaftliche Jugendhilfe, Willy-Brandt-Platz 1, 44532 Lünen.  Ansprechpartnerin ist hier Christina Springorum unter Tel. 02306 104-1742 oder per E-Mail an christina.springorum.24@luenen.de

Das Bewerbungsformular und weitere Informationen sind unter www.luenen.de/schoeffenwahl zu finden.

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