Lünen. Die Stadt Lünen verschickt ab dem kommenden Montag (23. Januar) insgesamt 16.700 Abgabenbescheide für die Abfallbeseitigungsgebühren.

Diese Dauerbescheide gelten bis zu den nächsten Änderungen, also ggf. für mehrere Jahre. Da der Rat der Stadt Lünen für die Grundsteuer und für die Hundesteuer beispielsweise keine Änderungen für 2023 beschlossen hat, bleiben die alten Bescheide gültig. Die Verwaltung bittet darum, die in den Bescheiden angegebenen Zahlungstermine und -beträge zu beachten.

Bei Bescheiden für die Abfallbeseitigung können in einzelnen Fällen mehrere Briefsendungen in einem Haushalt eingehen. Dies lässt sich nicht vermeiden, da die Sendungen automatisiert erstellt werden. Das Aussortieren der Sendungen wäre teurer als das zusätzliche Porto. Das Team Steuern der Stadt Lünen bittet daher um Verständnis.

Änderungen wie ein Eigentums- oder Müllbehälterwechsel sowie An- und Abmeldungen von Hunden, die erst nach dem 18. Dezember 2022 bei der Stadt eingegangen sind, konnten aus technischen Gründen nicht mehr in den Januarbescheiden berücksichtigt werden. Dazu werden in Kürze Änderungsbescheide ergehen.

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